Krankenhäuser sind nicht nur alleinig zuständig für die stationäre Notfallversorgung. Sie sind inzwischen auch erste Anlaufstelle für Patienten in der ambulanten Notfallversorgung. Die prekäre Situation durch bestehende Versorgungsdefizite im hausärztlichen Bereich – nicht nur in ländlichen Regionen, sondern zunehmend auch in den Städten – verschärft sich durch die demographische Entwicklung bei den niedergelassenen Ärzten von Jahr zu Jahr.
Diese Entwicklung ist nicht zukunftsfähig. Daher muss die ambulante Notfallversorgung dringend neu ausgerichtet werden. Das gelingt nur durch Übertragung der Regelungskompetenz und Verantwortung dafür von den Kassenärztlichen Vereinigungen auf die Bundesländer und als Versorgungsauftrag an die Krankenhäuser. Hierbei muss auch die psychiatrische Versorgung in Fachabteilungen und Fachkliniken berücksichtigt werden.
In allen Häusern mit einer Notfallstufe des Gemeinsamen Bundesausschusses sollte daher ein Integriertes Notfallzentrum eingerichtet werden, das in Verantwortung des jeweiligen Krankenhauses betrieben wird und in das Vertragsärzte eingebunden werden.