Koordinierte Krankenhausplanung und Strukturentwicklung

Notwendig ist ein koordinierter, am veränderten Versorgungsbedarf angepasster und für die Einrichtungen finanziell abgesicherter Strukturwandel. Das bedeutet, dass für die geplanten Strukturveränderungen zusätzliche Investitionsmittel bereitzustellen sind.

Da es künftig bundeseinheitliche Vorgaben für die Krankenhausplanung der Bundesländer in Form von Leistungsgruppen gibt, sollten diese das in NRW praktizierte Modell als Blaupause nutzen und die im KHVVG vorgesehenen Personal- und Strukturvorgaben nicht umsetzen, bis es aussagefähige Auswirkungsanalysen gibt.

Eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Patientenversorgung muss auch während der Phase der Strukturveränderungen für alle Bürger gewährleistet sein. Dabei ist das Primat der Bundesländer für die Krankenhaus- und Leistungsplanung zu berücksichtigen.