Notfallversorgung – Erreichbarkeit sichern, ambulante Notfallversorgung refinanzieren

Für die angestrebten und notwendigen vernetzten Versorgungsstrukturen unabdingbar sind Kliniken aller Versorgungsstufen. Basis ist dabei die Erreichbarkeit einer stationären Grundversorgung mit einer Notfall- und Intensivversorgung innerhalb von 20 Minuten für jeden Bürger. In allen Häusern mit einer Notfallstufe des G-BA sollte ein Integriertes Notfallzentrum vorhanden sein, das in Verantwortung des jeweiligen Krankenhauses betrieben wird. Alle Leistungen der Kliniken im Rahmen der ambulanten Notfallversorgung müssen vollständig refinanziert werden.