Kapazitäten für Krisen vorhalten

Nicht nur durch die laufenden kalten Strukturveränderungen werden Kapazitäten der stationären Versorgung immer weiter reduziert. Auch die Konzentration auf Zentralisierungen trägt dazu bei. Diese Kapazitäten fehlen in Katastrophen- und Großschadensfällen. Im KHVVG ist die Vorbereitung auf solche Szenarien nicht eingeplant. Kliniken sind verpflichtet, selbst entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Dennoch ist die Forderung: Alle müssen auf Großschadensfälle besser als bisher vorbereitet sein. Dazu gehört der Aufbau von Reservekapazitäten in festgelegten Kliniken, die Vernetzung von Maximalversorgern mit anderen Einrichtungen, und regelmäßige Katastrophenübungen gemeinsam mit allen Beteiligten. Dass diese nicht überall regelmäßig stattfinden, ist vor allem eine Frage des Geldes. Daher muss es eine verpflichtende Finanzierung durch die Länder oder den Bund geben.

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