Der VKD fordert seit langem, die Digitalisierung der Krankenhäuser als staatliche Infrastrukturaufgabe zu sehen und entsprechend zu finanzieren. Ein Schritt in die richtige Richtung waren daher entsprechende Maßnahmen des Gesetzgebers im Krankenhauszukunftsgesetz. Es gilt nun, diesen Prozess zu verstetigen und auch die bisher initiierten Projekte der Digitalisierung mit ausreichenden finanziellen Maßnahmen nachhaltig abzusichern. Die an der Praxis vorbeigehenden Maßnahmen wie Strafzahlungen und realitätsfremde Fristen sollten ausgesetzt werden.
Für die Zukunft einer vernetzten und insbesondere einer ambulant-stationär integrierten Gesundheitsversorgung sowie für funktionierende Versorgungsketten ist dabei auch die Integration des ambulanten Versorgungssystems in diesen Prozess notwendig.