Ambulantisierung auskömmlich finanzieren- Sektorenübergreifende Versorgungsformen stärken

Die politisch gewollte stärkere Ambulantisierung und die damit zunehmende Behandlung bisher stationär erbrachter Leistungen in den Krankenhäusern, erfordert neue Strukturen und damit Investitionsmittel. Diese Mittel müssen von Bund und Ländern aufgebracht und eine leistungsgerechte Finanzierung dieser Behandlungen sichergestellt werden. Die vom Gesetzgeber festgelegte Zahl von Hybrid-DRGs für die Kliniken und die gleichzeitige Absenkung der Vergütungen dafür muss zurückgenommen werden.

Angesichts der stetigen Zunahme der ambulanten Inanspruchnahme der Kliniken durch die Patienten ist die Förderung bzw. Stärkung regionaler, sektorenübergreifender Versorgungsformen notwendiger denn je. Dazu bedarf es einer auskömmlichen Finanzierung und vollständigen Öffnung für die ambulante Behandlungen durch die Kliniken.