Deregulierung und Bürokratieabbau sind maßgeblich zur Lösung der Fachkräftesicherung, für schlanke Prozesse, Transparenz und die Reduzierung von Kosten. Die im KHVVG enthaltenen kleinteiligen Regelungen und Dokumentationspflichten sind zu überprüfen, sich überschneidende und verdoppelnde Berichtspflichten zu vereinfachen. Das betrifft bereits bestehende Regelungen. Der Auftrag an den G-BA, Mindestanforderungen für die Festlegung der Strukturqualität ebenso die Einbeziehung der Krankenhäuser in das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz müssen zurückgenommen werden. Ein Bürokratieentlastungsgesetz ist überfällig.
