Deutlicher Abbau von Bürokratie

Ein deutlicher Bürokratieabbau, der die Mitarbeitenden in den Klinken entlastet und die Flexibilität der Einrichtungen gewährleistet, darf künftig nicht mehr nur wohlfeile Floskel der Politik bleiben. Der VKD sieht hier den Gesetzgeber in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass jedes Gesetz und jede neue Regelung für den Gesundheitsbereich vor Beschlussfassung auf unnötige bürokratische Pflichten überprüft wird. Die im Koalitionsvertrag der Regierung formulierten Ziele einer Entbürokratisierung gilt es konsequent in die Praxis umzusetzen. Dazu gehört auch, eine Prüfung bereits bestehender bürokratischer Pflichten vorzunehmen. Die im Zuge der Pandemiebewältigung ausgesetzten Instrumente des G-BA und des Medizinischen Dienstes sollten zudem im Sinne der Patientenversorgung nicht wieder in Kraft treten.

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