Zentral festgelegte abteilungs- und schichtbezogene Personaluntergrenzen für Abteilungen sind nachweislich kontraproduktiv. Sie müssen abgeschafft und durch einen Ganzhausansatz ersetzt werden. Flexible Qualifikationsregelungen sind notwendig, eine getrennte Pflegeausbildung für Kinderkrankenpflege und Altenpflege muss wieder ermöglicht werden. Die Verordnung zur Bemessung des Personalbedarfs in der Pflege (Personalbemessungsverordnung PPBV), wird grundsätzlich begrüßt, der bürokratische Aufwand durch Doppelstrukturen muss aber abgebaut werden. Anerkennungsverfahren für ausländische Fachkräfte müssen unbürokratischer und bundeseinheitlich erfolgen. Rehabilitationskliniken sind als Ausbildungsträger für alle Pflegefachausbildungen zuzulassen.
