Unabdingbar ist auch in Zukunft eine flächendeckende Gesundheitsversorgung, in der Krankenhäuser aller Versorgungsstufen nicht nur ihre Berechtigung haben, sondern für die angestrebten vernetzten Versorgungsstrukturen unabdingbar sind. Wichtiger Teil dieser stabilen und miteinander verbundenen Gesundheitsinfrastruktur sind Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime sowie die ambulante medizinische und pflegerische Versorgung.
Spätestens die Pandemie hat die zwingende Notwendigkeit von Strukturveränderungen deutlich gemacht. Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen sind die Zentren der Leistungserbringung – jede ungeplante Reduzierung der Kapazitäten auf die kalte Art – durch Insolvenzen oder Schließungen – muss unterbleiben. Nur eine sinnvolle, vorausschauende Planung und Begleitung der strukturellen Veränderungen ist Grundlage für eine zukunftsfeste Versorgung der Bürger. Für diesen „Umbau des Systems“ sind Strukturgelder zur Verfügung zu stellen.