Das Finanzierungssystem wird den Leistungen vieler Krankenhäuser bereits längere Zeit nicht mehr gerecht. Eine Weiterentwicklung sollte daher zügig in Angriff genommen werden. Diese muss zwingend auch eine Strukturkomponente beinhalten, die ausreichende Vorhaltepauschalen aller bedarfsnotwendigen Häuser, vom Grundversorger bis zur Hochleistungsklinik, berücksichtigt.
Zu berücksichtigen sind dabei auch die von den Krankenhäusern zunehmend zu leistenden ambulanten Behandlungen.
Essenziell ist insgesamt die Sicherstellung einer ausreichenden Investitionskostenfinanzierung durch die Länder, ohne die es zu einer fortgesetzten und kumulativen Unterfinanzierung der Kliniken kommt. Falls die Bundesländer ihrer Verantwortung hier auch weiterhin nicht hinreichend nachkommen, sieht der VKD den Bund in der Pflicht, den jährlich fehlenden Anteil für eine bedarfsgerechte Investitionsförderung der Krankenhäuser zu übernehmen.