Psychiatrische und psychosom. Kliniken stärker für sektorenübergreifende Versorgungsformen öffnen

Angesichts der Fortentwicklung medizinisch-therapeutischer Konzepte in der Psychiatrie und der damit zusammenhängenden richtigen Ressourcenallokation ist die Förderung und Stärkung regionaler, sektorenübergreifender Versorgungsformen durch die psychiatrischen Krankenhäuser notwendiger denn je. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen zunächst Modellvorhaben nach § 64b SGB V zügig in die Regelversorgung und -finanzierung übernommen werden. Die Umsetzung derartiger Projekte durch die Krankenhäuser darf nicht länger am Widerstand einzelner Interessensgruppe scheitern. Notwendig ist in diesem Zusammenhang, dass zumindest die Entfristung der laufenden Modellvorhaben nach § 64b SGB V, sowie eine Stärkung des Kontrahierungsanspruchs (Opt-In) von einer neuen Bundesregierung forciert wird. Zudem sind die vorhandenen Vorgaben insgesamt zu verbessern. So müssen die Personalmindestvorgaben des G-BA grundlegend überarbeitet und die bereits bestehenden Möglichkeiten zur sektorenübergreifenden Versorgung (z.B. Institutsambulanzen, Zuhause-Behandlung) durch einheitliche Vorgaben und eine auskömmliche Finanzierung gestärkt werden. Zukunftsorientiert sind mittel- bis langfristig weitergehende sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen zu schaffen. Regionalbudgets für festgelegte Versorgungsregionen erscheinen hilfreich um Sektorengrenzen – auch über das SGB V hinweg – nachhaltig überbrücken und eine patientenorientierte, regionale und nahtlose Versorgung gewährleisten zu können. Bei allen Überlegungen sind die Belange psychiatrisch erkrankter Kinder und Jugendlicher stärker zu berücksichtigen, da hier früh chronische Krankheitsverläufe auftreten, die den Lebensweg signifikant beeinflussen können.