Wirtschaftliche Stabilisierung der Kliniken sofort

Die aus Sicht des VKD erste notwendige Entscheidung der neuen Bundesregierung für den Bereich der Krankenhäuser ist die wirtschaftliche Stabilisierung der bedarfsnotwendigen Kliniken, vor allem durch die Kompensation der in den Jahren 2022 und 2023 entstandenen Finanzierungsdefizite. Das muss sehr schnell geschehen, damit die Versorgungslücken nicht noch größer werden. Dafür ist eine Brückenfinanzierung notwendig. Die derzeit geltenden Fallpauschalen müssen zudem angepasst werden, um die systematische Unterfinanzierung der Leistungen zu beenden.

Die im KHVVG vorgesehene Vorhaltefinanzierung schafft die DRGs nicht ab und muss ausgesetzt werden. Bis eine neue Finanzierungsregelung, die fallzahlunabhängig ist, erarbeitet wurde, sind vorhandene Lösungen anzuwenden, etwa Sicherstellungszuschläge, Zentrumszuschläge u.a.

Unser Verband fordert zudem eine auskömmliche Finanzierung durch das Fallpauschalensystem, die aktuell nicht ermöglicht wird, da die Leistungen der Kliniken systematisch unterfinanziert sind. Ansonsten werden sich die Defizite weiter vergrößern.

Notwendig ist eine systematische Anpassung der Landesbasisfallwerte und Psychiatrieentgelte pro Jahr an die tatsächlichen Kostensteigerungen bei den Betriebskosten und eine bedarfsgerechte Finanzierung der Investitionskosten.

Unabdingbar ist künftig Gesetzestreue durch die Länder bei der Investitionsfinanzierung. Kommen sier dieser Verpflichtung weiterhin nicht hinreichend nach, sieht der VKD den Bund in der Pflicht, den fehlenden Länderanteil zu übernehmen.

Der vorgesehene Transformationsfonds mit dem Volumen von 50 Milliarden Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren sollte von Bund, Ländern, GKV und PKV in einem konsentierten Verhältnis getragen werden.

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